Thermoisolierung

Neue Gesetzesregelung ab 2015 (Auszug aus „Einsatzankündigungen von Maßnahmen zur Steigerung der Asphalteinbauqualität“, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung): 

Die Lebensdauer des Straßenoberbaus ist von unterschiedlichen Randbedingungen abhängig. Hierzu zählen insbesondere auch ein qualitativ hochwertiger Einbauprozess sowie die sichere Einhaltung von Anforderungen aus dem technischen Regelwerk an den Baustoff Asphalt bis zur Fertigstellung des gebundenen Oberbaus.

Um eine ausreichende Thermoisolation der Transportmulden sicherzustellen, muss der Wand- / Bodenaufbau inkl. des verwendeten Dämmmaterials mindestens einen Wärmedurchlasswiderstand (R-Wert) > 1,65 m² K/W (bei 20°C) aufweisen.

Einsatzkritererien

für den Transport von Asphaltmischgut mit thermoisolierten Fahrzeugen

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